Betriebsfeier von der Steuer absetzen – so gehts problemlos

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Viele Kleinunternehmer und Arbeitgeber nutzen den Oktober, um mit den Planungen der alljährlichen Weihnachtsfeier zu beginnen. Diese ist gut für die Mitarbeiterbindung und das Gruppengefühl eines Unternehmens. Ein ebenso wichtiger Punkt ist, dass der Chef eine solche Betriebsfeier steuerlich geltend machen kann und somit der Betriebsgewinn bzw. die Steuerlast sinkt.

Dabei muss man jedoch aufpassen. Wer sich nicht an die gesetzlich festgehaltenen Rahmenbedingungen hält, zahlt im Zweifel sogar drauf. Welche Bedingungen das sind und wie man sie einhält erklären wir in unserem neuen Steuerspartipp.

110 Euro ist die Grenze

Viele Arbeitgeber geben gerne viel Geld für die Weihnachtsfeier aus. Sie gehen davon aus, dass man die volle Summe unbegrenzt von der Steuer absetzen kann. Das ist jedoch falsch. Die magische Ziffer ist hierbei 110€ Brutto, beziehungsweise 92,44€ Netto. Diesen Maximalbetrag darf der Arbeitgeber pro Mitarbeiter ausgeben. Man spricht hier vom Freibetrag. Dieser beinhaltet sämtliche Kosten die bei einer solchen Feier anfallen. Darin sind die variablen Kosten wie zum Beispiel Essen und Getränke, aber auch Fixkosten inbegriffen.
Beispiele für Fixkosten einer Weihnachtsfeier sind:

  • Miete der Location
  • Anstellung des Personals (Kellner, Köche, etc.)
  • Jegliche Form von Unterhaltung, zum Beispiel eine Band
  • Mitarbeiter, die im Zuge der Veranstaltung (Planung und Durchführung) unterstützend beitragen

All diese Kosten teilt der Arbeitgeber dann durch die Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter. Dabei muss er sehr vorsichtig agieren. Die Kosten werden nicht auf Basis der geplanten Anzahl an anwesenden Mitarbeitern gerechnet sondern anhand der Anzahl an Mitarbeitern die tatsächlich an der Feier teilgenommen haben.
Kalkuliert er die Kosten für den Fall, dass alle eingeladenen Mitarbeiter auch tatsächlich zusagen und die Veranstaltung besuchen könnte er im Zweifel über die bereits erwähnten 110€ kommen, wenn einige Mitarbeiter nicht kommen. Bei zu vielen Spontanabsagen erhöht sich dann der Durchschnittspreis und der Maximalbetrag wird überschritten.

Die anfallende Differenz muss nun versteuert werden. Man spricht hierbei vom sogenannten Geldwerter Vorteil. Auf diesen fallen nicht nur Lohnsteuern, sondern auch die normalen Lohnnebenkosten an.
Dies hat besondere Auswirkungen auf Mitarbeiter, die geringfügig beschäftigt angestellt sind. Mehr dazu im unteren Teil des Artikels.

Hinweis: Bis zum Ende des Jahres 2014 hieß der Freibetrag nicht Freibetrag, sondern Freigrenze. Die Arbeitgeber mussten damals die gesamten Kosten der Veranstaltung versteuern, wenn der Betrag auch nur um einen Cent überschritten wurde. Dies wurde im Anschluss vom Staat erleichtert.

Weitere Bedingungen für die Betriebsfeier

Abgesehen von 110€ als Ausgabenmaximum gibt es noch weitere Bedingungen. Die geplante Weihnachtsfeier darf höchstens die zweite Betriebsfeier im Jahr sein. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn man beispielsweise schon ein Sommerfest und eine Jubiläumsfeier veranstaltet hat muss man entscheiden welche der Feiern man geltend machen möchte. Wir empfehlen selbstverständlich die zwei teureren Feiern zu wählen, weil dort die Steuerlast höher ist.

Außerdem müssen sämtliche Mitarbeiter zwingend eingeladen werden die zum Unternehmen, einem Unternehmensstandort oder einer bestimmten Abteilung gehören. Dies ist abhängig für wen die Weihnachtsfeier abgehalten wird.

Sobald bestimmte Arbeitnehmergruppen ausgeschlossen werden handelt es sich nach §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EStG um eine begünstigte Betriebsveranstaltung. Somit bestünde keine Steuererleichterung.

Schlussendlich liegt eine Betriebsfeier nur vor, wenn überwiegend Arbeitnehmer und deren Angehörige anwesend sind. Damit möchte der Staat vermeiden, dass man zu viele Geschäftskunden und Partner einlädt. So könnte eine Weihnachtsfeier insgeheim genutzt werden um neue Geschäfte zu machen. Dies spiegelt nicht den Charakter einer eigentlichen Betriebsfeier wieder.

Aufgepasst bei Ehrungen, Geschenken und Einladung von Geschäftspartnern

Wenn der Arbeitgeber die diesjährige Weihnachtsfeier nutzt, um ein Jubiläum eines Mitarbeiters zu feiern riskiert er ebenfalls, dass das Finanzamt diese Feier nicht mehr als Betriebsfeier einstuft. Dies wird im Lohnsteuerrecht R 19.3 Absatz 2 Nummer 3 näher erörtert.

Bei Weihnachtsgeschenken ist die Lage ähnlich heikel. Der Geldwert des Geschenks muss man zu den pro Mitarbeiter maximal erlaubten Kosten von 110€ hinzuaddieren. Schenkt der Vorgesetzte den einzelnen Mitarbeitern zu viel, fallen erneut Steuerzahlungen an.

Wie schon einmal erwähnt sollten die Teilnehmer der Veranstaltung größtenteils Angestellte und deren Angehörige sein. Trotzdem ist es nicht gänzlich untersagt, Geschäftskunden und dergleichen einzuladen. Hierbei sind jedoch die Regeln für die Bewirtungsaufwendungen anzuwenden. Genauer heißt dies, dass alle Quittungen und Belege der Geschäftskunden getrennt vorliegen und zudem gesondert in der Buchführung aufgezeichnet werden müssen. So stellt man einen reibungslosen Ablauf sicher.

Vorsicht bei Minijobbern

Bei der Einhaltung aller Kriterien bewertet man Arbeitnehmer, die als Minijobber angestellt sind genauso wie alle anderen auch. Wie oben bereits erwähnt entsteht jedoch ein gravierendes Problem, wenn der Arbeitgeber die Kosten von maximal 110€ pro Mitarbeiter überschreitet. Minijobber bedeutet im Grunde eine Anstellung, bei der man maximal 450€ verdienen darf. Dadurch muss man dann weniger Steuern abgeben als reguläre Arbeitnehmer. Wird der Preis pro Angestellten nun jedoch überschritten addiert das Finanzamt die Kosten zu den Gehältern der Mitarbeiter, da es sich bei Überschreitung des Betrags nun um Lohnkosten handelt. Verdient ein Minijobber nun plötzlich mehr als 450€ im Monat handelt es sich nicht länger um eine geringfügige Beschäftigung, sondern um einen regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Somit ist die Steuerlast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich höher, was man dringlichst vermeiden sollte.

 

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22 Kommentare

  1. Danke für den Beitrag zum Thema Steuererklärung. Die Steuerberatung ist meist ein sehr komplexes Thema. Da ich zur Zeit nicht so viel Zeit habe um die Steuererklärung selber zu machen, wende ich mich lieber an einen Steuerberater.

  2. Vielen Dank für die hilfreichen Tipps für Betriebsfeiern. Ich möchte ein Gewerbe anmelden und ein Kleinunternehmen gründen. Dass man da auch z. B. eine Weihnachtsfeier machen kann, habe ich nicht gewusst. Auf jeden Fall aber muss man einen Steuerberater haben.

  3. Vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Firmenfeiern. Genau, weil ich solche Tricks nicht kenne oder nur zufällig mitbekomme, möchte ich ab 2019 mit einer Steuerberatungsgesellschaft zusammenarbeiten. Für die diesjährige Weihnachtsfeier kenne ich nun das Maximalbudget pro Mitarbeiter und kann entsprechend planen.

  4. Hallo und danke für diese Tipps, um die Betriebsfeier von der Steuer abzusetzen! Ich wusste nicht, dass der Freibetrag pro Mitarbeiter bei 110 Euro brutto liegt. Meine Frau plant gerade die Weihnachtsfeier ihrer Firma und möchte das jetzt auch schon für die nächste Steuererklärung so übersichtlich wie möglich gestalten.

  5. Bisher hab ich meine Steuererklärung immer selbst erledigt. Doch in diesem Jahr habe ich mich zusätzlich mit einem Online-Shop selbstständig gemacht. Also werde ich wohl doch lieber nach einem Steuerbüro suchen. Da ich jetzt auch zum ersten Mal eine Weihnachtsfeier organisiere, ist es gut den Freibetrag zu kennen. Scheint mir auch völlig ausreichend.

  6. Danke für den Beitrag und die Tipps, dass man die Betriebsfeier von der Steuer absetzen kann. Auf der Arbeit haben wir bald Weihnachtsfeier mit Bowling und Catering, ich denke, das kann man sicher auch von der Steuer absetzen, oder?

  7. Interessant, dass man Betriebsfeier von der Steuer absetzen kann. 110 Euro pro Mitarbeiter reicht völlig. Ich werde eine Weihnachtsfeier halten, bei der wir ein gutes Essen und Trinken haben werden, aber eigentlich waren die Kosten nicht so schlecht. Klar, dass man nur Steuer absetzen kann für die Mitarbeiter die wirklich da waren.

  8. Hallo und danke für diesen Steuertipp! Ich wusste gar nicht, dass an so einfach die Betriebsfeier von der Steuer absetzen kann. Von dem Freibetrag hatte ich nämlich noch nie etwas gehört. Wir planen ein Sommerfest in unserer Firma, ich werde mich gleich mal mit meinem Chef beraten. Ich weiß gar nicht wer der Steuerberater unserer Firma ist, vielleicht kann der ja helfen.

  9. Es ist toll, dass Unterhaltungskünstler im Rahmen einer Betriebsfeier auch von der Steuer abgesetzt werden können. Wir planen unsere Weihnachtsfeier so, dass wir möglichst vielen aus Corona-geschwächten Branchen helfen. Das ist mit der Steuerkanzlei schon abgeklärt. Um die Mitarbeiter nicht zu gefährden, haben wir auch eine Online-Feier in der Hinterhand.

  10. Ich soll im Auftrag meines Chefs die Weihnachtsfeier planen. Gut zu wissen, dass der Arbeitgeber pro Arbeitnehmer nur 110 Euro Brutto ausgeben darf, um den Betrag von der Steuer absetzen zu können. Um auf der sicheren Seite zu sein, werde ich meinem Chef empfehlen, sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

    1. Hall Laura,
      Danke für deinen Kommentar 🙂
      Genau das würden wir auch jedem empfehlen, falls man als Unternehmen rechtliche Fragen oder Bedenken hat!
      Viele Grüße vom gesamten Crewmeister Team.

  11. Da derzeit keiner Zeit hat, eine Firmenfeier zu organisieren, möchte mein Chef sich an einen Veranstaltungsservice für Firmenfeiern wenden. Ich finde die Idee sehr gut, werde meinen Chef aber darauf hinweisen, dass er pro Mitarbeiter nur 110 Euro Brutto von der Steuer absetzen kann. Bisher ist er davon ausgegangen, dass er die volle Summe von der Steuer absetzen kann.

    1. Hallo Sven,
      Wir freuen uns, dass wir hier mir unserem Tipp helfen konnten und wünschen euch natürlich in erster Linie eine schöne Firmenfeier!
      Viele Grüße vom gesamten Crewmeister-Team

  12. Vielen Dank für den Beitrag zur Absetzbarkeit von Betriebsfeiern. Mein Onkel sucht eine Steuerberatung für Existenzgründer, da er plant eine Firma zu gründen und möchte wissen, welche Kosten er in Zukunft absetzen kann. Gut zu wissen, dass es möglich ist, pro Mitarbeiter einen Freibetrag von 110 € abzusetzen.

  13. Danke für diese wertvollen Tipps, was man bei Betriebsfeiern von der Steuer absetzen kann. Wir hoffen, nächstes Jahr irgendwann die Weihnachtsfeier unseres Unternehmens nachholen zu können. Mein Steuerberater hat mir auch schon wertvolle Tipps diesbezüglich gegeben. Gut zu wissen, dass der Maximalbetrag pro Mitarbeiter bei 110 € Brutto liegt.

  14. Vielen Dank für die nützlichen Tipps zur steuerlichen Absetzung der Firmenfeier für Unternehmen! Meine Tante hat ein Kleinunternehmen gegrünet und beschäftigt nun mehrere Arbeitnehmer. Sie wollte natürlich eine tolle Weihnachtsfeier veranstalten, um die Beschäftigten zusammenzubringen, war sich aber unsicher, ob und in welcher Höhe sie die dadurch entstehenden Kosten steuerlich absetzen kann. Sie wurde zum Glück aber von ihrem Steuerberater dazu geraten, darauf aufzupassen, dass die Kosten nicht die Bruttosumme von 110 Euro pro Person überschreiten. Nun hat sie einiges an Steuern gespart!

    1. Hi Martin!
      Wir freuen uns sehr darüber, dass wir dir und deiner Tante weiterhelfen konnten und wünschen vorab schon mal eine schöne und besinnliche Weihnachtsfeier!
      Viele Grüße vom gesamten Crewmeister-Team

  15. Mein Onkel hat eine Catering-Firma gegründet und sich auch schon gefragt, ob er, sobald wieder möglich, die Betriebsfeiern von der Steuer absetzen kann. Ich schicke ihm mal diesen Beitrag, da er sehr hilfreich sein könnte. Danke auch für den Hinweis, dass die geplante Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier im Jahr sein darf.

  16. Die Tipps zur steuerlichen Absetzung der Firmenfeier für Unternehmen fand ich sehr nützlich – vielen Dank! Mein Onkel beschäftigt mehrere Arbeitnehmer in seiner Firma. Er wollte im letzten Jahr wie immer eine Weihnachtsfeier veranstalten, um die Mitarbeiter zusammenzubringen. Er war sich aber unsicher, ob und in welcher Höhe sie die dadurch entstehenden Kosten steuerlich geltend machen konnte. Zum Glück war ich bereits auf diesen Beitrag gestoßen und habe ihm über den Freibetrag von 110 Euro pro Person Bescheid gegeben.

  17. Für mich war es bei der Lektüre dieses Beitrags eine sehr positive Überraschung, dass man einen Freibetrag von 110 Euro pro Besucher der Firmenfeier steuerlich geltend machen kann. Meine Tante hat die Infos super nützlich gefunden. Im letzten Jahr hat sie die traditionelle Weihnachtsfeier ihrer Firma veranstaltet. Dank des Beitrags hat sie ihre jährlichen Steuerabgaben enorm reduziert.

  18. Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Betriebsfeier von der Steuer absetzen. Meine Schwester möchte ihre Betriebsfeier steuerlich absetzen und sucht Hilfe bei ihrem Steuerberater. Gut zu wissen, dass man Quittungen und Belege für die Verrechnung der Aufwendungen benötigt.

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