AGB | Crewmeister Zeiterfassung

kostenlose Kundenbetreuung

Schnelle & einfache Einführung

100% Gesetzeskonform

Überall verfügbar

Jetzt 14 Tage kostenlos testen - endet automatisch


Allgemeine Geschäftsbedingungen der ATOSS Aloud GmbH

für die Nutzung der Website crewmeister.com sowie der Web-Anwendung Crewmeister

Präambel

Die ATOSS Aloud GmbH mit Sitz in München (im Folgenden: „GESELLSCHAFT“) ist Entwicklerin und Betreiberin der modularen Web-Anwendung Crewmeister (im Folgenden: „WEB-ANWENDUNG“) und betreibt eine Website unter der Domain crewmeister.com (im Folgenden: „WEBSITE“), über welche sich interessierte Besucher nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen über diese WEB-ANWENDUNG informieren und diese nach erfolgter Registrierung und Erstellung eines persönlichen Accounts nutzen können.

Die WEB-ANWENDUNG bietet Gewerbetreibenden und kleinen Unternehmen mehrere Produkte zur Planung, Steuerung und Verwaltung ihrer Mitarbeiter. Diese Produkte können einzeln oder in Kombination verwendet werden. Alle Produkte können im Rahmen einer zeitlich begrenzten Testphase kostenlos getestet werden. Für die über die Testphase hinausgehende Nutzung bietet die GESELLSCHAFT für alle Produkte kostenpflichtige Nutzungsrechte (im Folgenden: „LIZENZEN“) mit verschiedenen Laufzeiten an.

Das Angebot zur Nutzung der WEB-ANWENDUNG richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und kleinere Unternehmen. Zu diesem Zweck räumt die GESELLSCHAFT jedem registrierten Gewerbetreibenden bzw. kleinen Unternehmen (im Folgenden: KUNDEN) für die im Umfang der jeweiligen LIZENZEN zulässige Gesamtzahl an Mitarbeitern einen eigenen Zugang zur WEB-ANWENDUNG mit abgestuften Rechten zur Nutzung der Funktionalitäten der WEB-ANWENDUNG ein.

Ein Vertragsschluss über die Nutzung der WEB-ANWENDUNG erfolgt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN“) ausschließlich zwischen der GESELLSCHAFT und dem KUNDEN. Zwischen der GESELLSCHAFT und den Mitarbeitern des KUNDEN wird kein Vertragsverhältnis über die Nutzung der WEB-Anwendung begründet.

Weitere Definitionen

Im Sinne der nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten ergänzend folgende Begriffsdefinitionen:

WEBSITE-BESUCHER: Alle Personen, die die WEBSITE besuchen.

REGISTRIERTE NUTZER: Alle Personen, die unter Angabe ihres Namens und ihrer E-Mail-Adresse einen persönlichen Account zur Nutzung der WEB-ANWENDUNG erstellen.

CREW/CREWVERANTWORTLICHE/CREWMITGLIEDER: Eine CREW ist das Abbild einer Organisation (z.B. einer Firma, einer Abteilung) in der WEB-ANWENDUNG. Eine CREW hat genau einen CREWVERANTWORTLICHEN und eine im Rahmen des jeweiligen Abos enthaltene Anzahl an CREWMITGLIEDERN. In beiden Fällen handelt es sich ausschließlich um REGISTRIERTE NUTZER. Jeder REGISTRIERTE NUTZER kann eine CREW anlegen und wird damit zum CREWVERANTWORTLICHEN. Er kann andere REGISTRIERTE NUTZER zur Aufnahme in seine CREW einladen bzw. noch nicht registrierte Mitarbeiter zur Registrierung und anschließenden Aufnahme in seine CREW einladen. Durch Annahme der Einladung wird ein REGISTRIERTER NUTZER zum Mitglied in der jeweiligen CREW.

TESTPHASE: Mit dem Anlegen einer CREW wird eine kostenlose, zeitlich begrenzte TESTPHASE für alle zu diesem Zeitpunkt angebotenen Produkte gestartet. Für die über die TESTPHASE hinausgehende Nutzung muss der CREWVERANTWORTLICHE entsprechende kostenpflichtige LIZENZEN für die für ihn relevanten Produkte über die vereinbarte Laufzeit käuflich erwerben.

GESCHÜTZTER BEREICH: Nur für registrierte Nutzer zugänglicher Bereich der WEB-ANWENDUNG; teilt sich auf in einen Verwaltungsbereich (geschützter Bereich zur Verwaltung der Account- und Rechnungsdaten, auch ohne aktive LIZENZEN nutzbar) und einen Produktbereich (produktspezifischer Bereich, der nur für lizenzierte Produkte nutzbar ist).

§ 1 Geltungsbereich, Änderungen und Abrufbarkeit der ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1) Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN regeln die Voraussetzungen und Bedingungen für die Nutzung der WEBSITE durch WEBSITE-BESUCHER sowie für die Nutzung der WEB-ANWENDUNG durch REGISTRIERTE NUTZER nach Anmeldung mit ihren persönlichen Kundendaten auf der WEBSITE. Sie gelten unabhängig davon, ob es sich um kostenpflichtige oder kostenlose Leistungen der GESELLSCHAFT handelt oder um Inhalte bzw. Funktionalitäten, die mit oder ohne Registrierung genutzt werden können. Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten nicht für die Vertragsbeziehungen der KUNDEN untereinander.

(2) Die GESELLSCHAFT stellt ihre Leistungen ausschließlich zu den vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zur Verfügung. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen der GESELLSCHAFT erklärt der WEBSITE-BESUCHER bzw. der REGISTRIERTE NUTZER sein Einverständnis mit diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Abweichende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen werden von der GESELLSCHAFT nicht anerkannt, sofern die GESELLSCHAFT diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Der Leistungsumfang der WEB-ANWENDUNG wird fortlaufend weiterentwickelt und ist daher nicht Gegenstand dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, sondern richtet sich nach den jeweils aktuellen Beschreibungen auf der WEBSITE.

(4) Die GESELLSCHAFT bietet ihre Leistungen ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen setzt eine Registrierung gemäß § 2 dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN voraus. Mit Registrierung sichert der KUNDE zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(5) Die GESELLSCHAFT behält sich das Recht vor, diese ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN jederzeit abzuändern. Der KUNDE wird von der GESELLSCHAFT über jede Anpassung unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informiert. Dem KUNDEN steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der jeweiligen Zahlungsperiode zu, das er innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung durch an die GESELLSCHAFT gerichtete Erklärung in Schrift- oder Textform ausüben kann. Die geänderten ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN werden Vertragsbestandteil, wenn der KUNDE nicht binnen einer Frist von 1 Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

(6) Die aktuelle Fassung dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ist jederzeit über die WEBSITE abrufbar.

§ 2 Registrierung des für die Nutzung der WEB-ANWENDUNG und Einladung von Mitarbeitern des KUNDEN zur Nutzung der WEB-ANWENDUNG

(1) Jeder WEBSITE-BESUCHER, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 erfüllt, hat die Möglichkeit, sich über den dafür vorgesehenen Bereich der WEBSITE für die Nutzung der WEB-ANWENDUNG als KUNDE zu registrieren und einen persönlichen Account zu eröffnen. Mit Freischaltung des Accounts durch die GESELLSCHAFT kommt zwischen dem KUNDEN und der GESELLSCHAFT ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der WEB-ANWENDUNG zustande.

(2) Der KUNDE hat die Möglichkeit, eine CREW anzulegen und seinen Mitarbeitern über die dafür vorgesehene Funktionalität der WEB-ANWENDUNG eine Einladung zur Registrierung und/oder Nutzung der WEB-ANWENDUNG als CREWMITGLIEDER zu schicken. Die Einladung wird von der GESELLSCHAFT per E-Mail an die vom KUNDEN angegebene E-Mail-Adresse des Mitarbeiters gesendet. Für die Richtigkeit der vom KUNDEN angegebenen E-Mail-Adresse und die Sicherstellung des Empfangs der E-Mail sind allein der KUNDE bzw. dessen Mitarbeiter verantwortlich. Die eingeladenen Mitarbeiter haben sodann die Möglichkeit, sich entsprechend der Anleitung in der E-Mail-Einladung als Nutzer zu registrieren und der CREW des KUNDEN beizutreten, bis die im Umfang der jeweiligen LIZENZEN zulässige Gesamtzahl an CREWMITGLIEDERN erreicht ist. Der Austausch von CREWMITGLIEDERN gegen andere Mitarbeiter ist bis zur zulässigen Gesamtzahl jederzeit möglich. Zu diesem Zweck kann sowohl das ausscheidende CREWMITGLIED selbst als auch der CREWVERANTWORTLICHE andere Mitarbeiter des KUNDEN zur Registrierung und/oder Nutzung der WEB-ANWENDUNG als CREWMITGLIEDER einladen. Mit Beitritt eines anderen Mitarbeiters wird dieser zum CREWMITGLIED und das ausscheidende CREWMITGLIED verliert seine Zugehörigkeit zur CREW.

(3) Die Registrierung für die Nutzung der WEB-ANWENDUNG ist sowohl für KUNDEN als auch für deren Mitarbeiter kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die GESELLSCHAFT kann die Registrierung auch an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen (z. B. Überprüfung der Bonität des KUNDEN).

(4) Alle REGISTRIERTEN NUTZER sind verpflichtet, ihre Daten im Rahmen der Registrierung ordnungsgemäß und zutreffend anzugeben und etwaige Änderungen ihrer Daten umgehend selbst in ihrem Account vorzunehmen oder die Änderungen in Ermangelung einer Möglichkeit zur Vornahme der Anpassung der GESELLSCHAFT umgehend mitzuteilen. Insbesondere haben alle REGISTRIERTEN NUTZER ihre vollständigen Namen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, an welche die GESELLSCHAFT diesen alle vertragsrelevanten Erklärungen per E-Mail übermitteln kann. Der KUNDE ist darüber hinaus zur Angabe einer ggf. bestehenden Firmierung für seine gewerbliche bzw. unternehmerische Tätigkeit sowie - im Falle des Erwerbs eines kostenpflichtigen Produkts gemäß den Bestimmungen in § 3 Abs. 4 und 5 - seiner Zahlungs- und Rechnungsdaten verpflichtet.

(5) Alle REGISTRIERTEN NUTZER sind ferner verpflichtet, ihre persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinen unbefugten Dritten zugänglich zu machen.

§ 3 Kostenlose TESTPHASE

(1) Mit Registrierung wird der KUNDE einmalig für eine kostenlose TESTPHASE freigeschaltet. Die TESTPHASE beginnt mit der Registrierung des KUNDEN und endet automatisch mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung durch den KUNDEN oder die GESELLSCHAFT bedarf.

(2) Während der TESTPHASE können alle zu einer CREW des jeweiligen KUNDEN gehörenden CREWMITGLIEDER den Funktionsumfang der WEB-ANWENDUNG kostenlos testen und die WEB-ANWENDUNG ohne weitere Verpflichtungen gegenüber der GESELLSCHAFT uneingeschränkt bestimmungsgemäß nutzen.

(3) Mit Ablauf der TESTPHASE endet die Nutzungsberechtigung aller CREWMITGLIEDER und deren der Zugriff auf den Produktbereich wird gesperrt. Alle CREWMITGLIEDER können sich jedoch auch nach Ablauf der TESTPHASE weiterhin in ihre persönlichen Accounts einloggen und auf den jeweiligen Verwaltungsbereich zugreifen.

§ 4 Kostenpflichtige Nutzung

(1) Der KUNDE hat bereits während und auch nach Ablauf der TESTPHASE die Möglichkeit, die Nutzungsberechtigung für die von ihm gewünschten Produkte entsprechend den Angaben auf der WEBSITE durch Erwerb eines kostenpflichtigen Abos über die TESTPHASE hinaus zu verlängern. Zu diesem Zweck kann der KUNDE in seinem Account aus den verschiedenen von der GESELLSCHAFT angebotenen modularen Produkten, Zahlungsarten und Abo-Laufzeiten wählen. Sobald der KUNDE seine Zahlungs- und Rechnungsdaten eingegeben und ein oder mehrere Produkte mit einer bestimmten Abo-Laufzeit erworben hat, wird ein etwaig gesperrter Produktbereich zur Nutzung der Funktionalitäten der betreffenden Produkte für alle CREWMITGLIEDER umgehend wieder freigeschaltet und die CREWMITGLIEDER sind berechtigt, diese bis zur Beendigung des Abos zu nutzen. Die jeweilige Dauer der Nutzungsberechtigung richtet sich dabei nach der vom KUNDEN gewählten Abo-Laufzeit.

(2) Das jeweils gewählte Abo verlängert sich sodann automatisch erneut um denselben Zeitraum, wenn der KUNDE das Abo nicht mit der auf der WEBSITE angegebenen Kündigungsfrist über die betreffende Funktion im Verwaltungsbereich seines Accounts kündigt. Allfällige Nutzungsgebühren werden zu Beginn der Abo-Laufzeit sowie zu Beginn jeder Verlängerung über die zuletzt vom KUNDEN gewählte Zahlungsart beglichen.

(3) Die Nutzungsgebühr für das jeweilige Produkt ist stets für die gesamte Abo-Laufzeit bzw. deren Verlängerung unter Verwendung der angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten.

§ 5 Nutzungsbeschränkungen

(1) Sowohl die WEBSITE als auch die WEB-ANWENDUNG dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Störungen aufgrund unsachgemäßer oder die Systemressourcen übersteigender Nutzung sind untersagt (Fair-Use-Policy).

(2) Jedwedes Kopieren von Inhalten der WEB-ANWENDUNG ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der GESELLSCHAFT ist untersagt.

§ 6 Haftung für Inhalte

(1) Die GESELLSCHAFT übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der vom KUNDEN bereitgestellten Informationen. Es liegt in der eigenen Verantwortung der KUNDEN und dessen MITARBEITER, dass seine Daten oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Der KUNDE stellt die GESELLSCHAFT von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei, die sich aus Verstößen gegen die Verpflichtungen nach Abs. 1 ergeben. Der KUNDE ist verpflichtet, der GESELLSCHAFT für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie eine angemessene Verteidigung hiergegen erforderlich sind.

§ 7 Sperrung des Accounts

(1) Die GESELLSCHAFT ist berechtigt, die Accounts von REGISTRIERTEN NUTZERN bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu sperren. Wichtige Gründe stellen insbesondere die Folgenden dar: (a) bestimmungswidriger Gebrauch der WEBSITE oder der WEB-ANWENDUNG entgegen den Nutzungsbeschränkungen nach § 5, (b) technische Manipulation der WEBSITE oder der WEB-ANWENDUNG, (c) Einbringung von Schadsoftware auf die WEBSITE oder in die WEB-ANWENDUNG, (d) Nutzung der WEB-ANWENDUNG durch Nichtberechtigte und fruchtloser Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Abmahnung, (e) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des KUNDEN oder (f) Zahlungsverzug des KUNDEN betreffend die Nutzungsgebühr um mehr als 30 Tage ab deren Fälligkeit.

§ 8 Haftung

(1) Die GESELLSCHAFT ist stets um eine möglichst hohe technische Verfügbarkeit der WEBSITE und der WEB-ANWENDUNG bemüht. Allerdings kann ein dauerhafter uneingeschränkter Betrieb mit Blick auf z. B. erforderliche Wartungsarbeiten oder Verbesserung bzw. Weiterentwicklungen von Funktionalitäten im Rahmen des aktuellen Stands der Technik nicht gewährleistet werden. Die REGISTRIERTEN MITARBEITER haben daher keinen Anspruch auf jederzeitigen Zugang zu ihren Accounts bzw. auf Abruf ihrer dort hinterlegten Daten. Auch kann es in Einzelfällen zu einem Datenverlust kommen.

(2) Die GESELLSCHAFT haftet für Schäden des KUNDEN, die die GESELLSCHAFT, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Auftragnehmer bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

(3) Darüber hinaus haftet die GESELLSCHAFT unabhängig vom Verschuldensgrad für Schadensersatzansprüche des KUNDEN aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der GESELLSCHAFT oder des in Abs. 2 genannten Personenkreises beruhen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung der GESELLSCHAFT – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des KUNDEN auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten.

(5) Im Falle eines Datenverlustes ist die Haftung der GESELLSCHAFT in jedem Fall begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den KUNDEN entstanden wäre.

(6) Ansprüche gegen die GESELLSCHAFT wegen eines Mangels verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 9 Datenschutz

Die vereinbarten Leistungen umfassen regelmäßig Sachverhalte der Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO. Zu diesem Zweck vereinbaren die Parteien die Geltung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung; diese ist Bestandteil des Vertrages und dient als schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 10 Abgabe von Erklärungen

Die GESELLSCHAFT ist berechtigt, den REGISTRIERTEN NUTZERN gegenüber abzugebende Erklärungen ausschließlich per E-Mail an die von diesen hinterlegte E-Mail-Adresse wirksam zu übermitteln. Hierbei gelten sämtliche Erklärungen der GESELLSCHAFT mit dem auf den Tag des E-Mail-Versands folgenden Tag als zugegangen, soweit nicht durch Gesetz oder Vereinbarung eine strengere Form zwingend vorgeschrieben ist.

§ 11 Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte

(1) Die GESELLSCHAFT behält sich vor, die ihr nach diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN obliegenden Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte als Auftragnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

(2) Die GESELLSCHAFT ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem KUNDEN ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Im Falle der vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten auf einen Dritten wird die GESELLSCHAFT den KUNDEN hierüber vorab informieren. Der KUNDE ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

Stand: 27.7.2023