Arbeitszimmer absetzen – warum ein Lagerraum besser ist

Alternative zum Arbeitszimmer absetzen - Lagerraum angeben!

Wir vom Crewmeister Magazin geben monatlich einen Steuertipp, mit dessen Hilfe Sie als Kleinunternehmer von einigen Steuererleichterungen profitieren können. Auf lange Sicht sparen Sie so eine Menge Geld.
Heute geht es darum, einen Lagerraum im Privathaushalt anzumelden. Dies führt unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Steuervorteil. Den genauen Ablauf und alles wissenswerte stellen wir hier einmal vor.

Differenzierung zum Arbeitszimmer absetzen

Arbeitszimmer absetzen und in der Steuererklärung angeben, das ist vielen bekannt. In der Regel ist das allerdings nicht von Erfolg gekrönt. Das Finanzamt sieht ein solches Zimmer nämlich nicht als eine Betriebsausgabe an, wenn im Betrieb bereits ein Arbeitszimmer existiert. Jedoch gibt es eine Alternative, die man vor allem als Kleinunternehmer durchaus in Betracht ziehen sollte.

Anstatt eines Arbeitszimmers gibt man in der Einkommenssteuererklärung einen sogenannten Archiv- bzw. Lagerraum an. Um diesen anerkannt zu bekommen muss allerdings nachgewiesen werden, dass er ausschließlich zur Lagerung von Betriebseigentum oder Archivierung von Buchhaltungsunterlagen genutzt wird.
Außerdem dürfen weder Schreibtische noch Laptops oder sonstige EDV-Geräte in diesem Raum stehen. Sonst stuft das Finanzamt diesen Raum sofort als Arbeitszimmer und nicht als Lagerraum ein. Um zu nachzuweisen, dass es sich wirklich um einen reinen Lagerraum handelt empfehlen wir, mehrere Fotos zu machen und diese dem Finanzamt zusammen mit dem Einkommenssteuerbescheid zukommen zu lassen.

Wert des Raums spielt entscheidende Rolle

Der Wert des Zimmers ist ebenfalls wichtig. So müssen Eigenheimbesitzer darauf achten, dass der Raum nicht mehr als 20% des Gesamtwertes der Immobilie ausmacht. Außerdem darf er nicht mehr als 20.500€ wert sein, andernfalls wird der Raum als notwendiges Betriebsvermögen angesehen. Bei Aufgabe der betrieblichen Nutzung könnte das Finanzamt dann die Wertsteigerung dieses Raums zur Besteuerung heranziehen, wie in § 8 EStDV nachzulesen ist.

Anhand eines kurzen Praxisbeispiels lässt sich dies gut erklären: Sie möchten einen Raum von ca. 20m2 als Lagerraum für Ihren Kleinbetrieb nutzen. Dieser hat bei einer Gesamtwohnfläche von 200m2 einen Wert von 10%. Somit läge er unter dem Maximum von 20%. Die anteiligen monatlichen Kosten des Zimmers (Miete, Heizung, Strom) belaufen sich auf 1000€. Dieser Betrag kann in voller Höhe als Betriebsausgaben gewertet und abgezogen werden.

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Rechtliche Grundlagen

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2 Kommentare

  1. Vielen Dank! Das ist ein sehr interessanter Tipp für meine Schwester. Sie hat ein Kleinunternehmen als Wellness-Therapeutin angemeldet. Sie braucht ziemlich viel Lagerfläche in ihrer Wohnung und in der Praxis. Ich glaube, sie wird von der Idee eines Lagerraumes begeistert sein.

  2. Hallo und danke für diese Steuertipps für einen Lagerraum. Ich hätte nicht gedacht, dass man dadurch bei den Steuern sparen kann! Mein Mann hat sich vor Kurzem selbstständig gemacht und informiert sich jetzt zu allen Tipps und Tricks im Steuerbereich.

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