Gründonnerstag und Karsamstag zum Feiertag erklärt – doch nicht!

+++ Update 24.03.2021: KEIN OSTER-LOCKDOWN +++

Die Bundesregierung kippt nur einen Tag später die Corona-Beschlüsse zu den Oster-Ruhetagen. Der Gründonnerstag und Karsamstag werden somit nicht einem gesetzlichen Feiertag gleichgestellt. Es bleibt also alles wie die Jahre davor und Ihre Betriebe müssen nicht schließen.

Bund und Länder wollten den Gründonnerstag (01.04.2021) und Karsamstag (03.04.2021) einmalig zum gesetzlichen Feiertag erklären. Das hätte bedeutet, dass zusätzlich zu den bereits bestehenden Feiertagen Karfreitag (02.04.2021) und Ostermontag (05.04.2021) auch der Gründonnerstag und Karsamstag dieses Jahr wie ein Sonn- und Ruhetag behandelt werden. Das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben sollte mit diesem Beschluss über die Ostertage weitgehend heruntergefahren werden. Es sollte ein harter Lockdown werden – durchgehend vom 01.04.2021 bis 05.04.2021.

 

Muss ich mein Unternehmen über Ostern schließen?

Nein, die Beschlüsse wurden nicht umgesetzt.

Muss ich meinen Mitarbeitern am Gründonnerstag frei geben?

Nein, die Beschlüsse wurden nicht umgesetzt.

Muss ich meinen Mitarbeitern am Karsamstag frei geben?

Nein, die Beschlüsse wurden nicht umgesetzt.

Muss ich einen Feiertagszuschlag zahlen?

Nein, die Beschlüsse wurden nicht umgesetzt.

Wer zahlt den Arbeitsausfall?

Die Beschlüsse wurden nicht umgesetzt.

Wie kann ich Feiertage rechtskonform meinen Mitarbeitern gewähren?

Mit Hilfe einer digitalen Zeiterfassung lassen sich arbeitsfreie Tage individuell festlegen. Auch Crewmeister bietet Ihnen diese Möglichkeit. Mit nur einem Klick können Sie allen Mitarbeitern Feiertage gewähren oder einen Feiertagszuschlag festlegen. Crewmeister ist in wenigen Minuten eingerichtet. Starten Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Ihre Testphase.

 


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