Hilfe für Kleinunternehmer: Bürokratieentlastungsgesetz 2 beschlossen

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In naher Zukunft sollen Kleinunternehmer mehr Zeit für ihre eigentliche Geschäftstätigkeit, Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung haben. Das hat die Bundesregierung diese Woche beschlossen. Bürokratische Prozesse belasten vor allem kleine Unternehmen erheblich. Vor allem Firmen mit zwei bis drei Angestellten leiden unter starren Formvorschriften, die eine Menge Verwaltungsaufwand mitbringen. Mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz 2 soll der Verwaltungsaufwand um circa 360 Millionen Euro – oder knapp 10 Millionen Arbeitsstunden entlastet werden.

Das Anfang 2015 eingeführte, erste Bürokratieentlastungsgesetz sollte vor allem Unternehmensgründern einen einfacheren Start ermöglichen. Durch diese Entlastung konnten bereits rund 700 Millionen Euro eingespart werden. Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetzt sollen diese Einsparungen nun auch auf kleine und mittelständische Betriebe ausgeweitet werden und somit die gesamte Wirtschaft noch weiter entlastet werden.

Was ändert sich für Kleinunternehmen?

Das Bürokratieentlastungsgesetzt wird Anfang 2017 in Kraft treten und Erleichterungen in folgenden Bereichen bringen:

Änderung der Handwerksordnung:

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung dürfen Handwerkskammern künftig von ihren Mitgliedsunternehmen E-Mail-Kontaktdaten und Webseiten in die Handwerksrolle mit aufnehmen. Somit können Rundschreiben und Veröffentlichungen besser elektronisch versandt werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld.

Einfachere Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge:

Die Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeträge soll vereinfacht werden. Wenn der Wert des aktuellen Monats noch nicht bekannt ist, dann kann auf die Daten des Vormonats zurückgegriffen werden. Eventuell entstehende Beitragsschulden oder Mehrzahlungen sind dann mit der nächsten Monatsrechnung abzugleichen. Bisher mussten Betriebe die ungefähre Höhe der Sozialversicherungsbeiträge des laufenden Monats am Ende jedes Monats abschätzen. Diese Aufwendige Schätzung soll nun wegfallen.

Vereinfachungen im Steuerrecht:

Im Steuerrecht sollen die Pauschalisierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge in Zukunft erhöht werden. Kleine Betriebe, die wegen der Inflation bestimmte Schwellenbeträge überschreiben, die eigentlich für größere Unternehmen gedacht sind, haben nun einen größeren Spielraum.

Möchte ein Unternehmen beispielsweise die Vorsteuer geltend machen, so müssen bei kleinen Rechnungsbeträgen bis zu 200 Euro keine Angaben gemacht werden. Bisher lag die Grenze hier bei 150 Euro. Auch die Grenze für eine vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung wird von 4000 Euro auf 5000 Euro erhöht. Die Untergrenze bleibt weiterhin bei 1080 Euro.

Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine entfallen, sobald eine Rechnung erstellt wurde oder eingegangen ist. Wenn ein Lieferschein als Buchungsbeleg herangezogen wird, so muss er weiterhin aufbewahrt werden.

Stärkung des E-Government:

Insgesamt soll für alle Bürger der Zugang zu Informationen über Gesetzesänderungen oder Verordnungen erleichtert werden. Diese Auslegungshilfen werden in naher Zukunft auf den Internetportalen von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden.

Von diesen Entlastungen werden circa 3,6 Millionen Betriebe profitieren und somit um die 360 Millionen Euro einsparen. Auch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel findet, „unnötige Bürokratie kostet Bürgern und Unternehmen Zeit, Geld und Nerven und kann für unsere Wirtschaft zu einem echten Wettbewerbsnachteil werden“. Den Gesetzentwurf zum Nachlesen gibt’s hier.

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