Ausbildungsbetrieb werden – inklusive Checkliste

Wir erklären wie Sie zu einem Ausbildungsbetrieb werden. Man sieht mehrere Mitarbeiter im Sonnenuntergang

Viele Kleinunternehmer würden gerne zu einem Ausbildungsbetrieb werden, denn Junge Leute selbst auszubilden hat viele Vorteile. Der Jugendliche kann speziell an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden und er sichert langfristig den Fachkräftenachwuchs. Bietet ein Unternehmen jungen Menschen eine Perspektive, verbessert dies zudem das Unternehmensimage. Alles in Allem ist ein Azubi eine gute Investition in die Zukunft und macht sich meist langfristig bezahlt.
Aber wie wird man eigentlich zu einer Ausbildungsstätte? Gibt es eventuelle „Stolpersteine“ bezüglich der Vorraussetzungen oder der Dauer?
Wir haben die Anforderungen an Unternehmen genauer unter die Lupe genommen , einfach und verständlich zusammengefasst und mit einigen Tipps und einer Checkliste ergänzt.

Anforderungen an den Betrieb

Wenn man ein offiziell zugelassener Ausbildungsbetrieb werden möchte ist die fachgerechte Einrichtung enorm wichtig. Alle Arbeitsgeräte und -mittel die ein Azubi zur Bewältigung seiner Ausbildung braucht müssen vorhanden sein. Ein Schreiner sollte beispielsweise eine gut sortierte Auswahl an Handwerkszeug (Säge, Hammer, etc.) sowie Maschinen, die er bei der täglichen Arbeit benötigt vorweisen können

Außerdem muss der Betrieb so eingestellt sein, dass Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse wie in den entsprechenden Verordnungen vermittelt werden. Auf gut Deutsch: dem Azubi muss alles beigebracht werden, damit er den Beruf nach Abschluss der Ausbildung selbstständig und ohne Einschränkungen ausüben kann.
Falls dies nicht möglich ist gibt es die Option, Azubis im sogenannten Verbund zu betreuen. Hierfür schließen sich zwei oder mehrere Betriebe der gleichen Berufsgattung zusammen, um dem Lehrling eine umfassende Ausbildung bieten zu können. Diese sollten jedoch nicht zu weit entfernt voneinander liegen. Ansonsten wird der Aufwand für den meist noch minderjährigen Jugendlichen zu hoch.
Große Dachdeckerfirmen spezialisieren sich beispielsweise oft auf den Bau riesiger Industriehallen, wohingegen kleinere Betriebe eher Ziegeldächer und dergleichen errichten. Der Auszubildende muss jedoch im Stande sein, beide Arbeitsabläufe zu verstehen und umzusetzen. Deshalb bäte sich hier ein Verbund der Unternehmen zum Wohle des Lehrlings an.

Die richtige Anzahl an Fachkräften und Ausbilder

Das Verhältnis zwischen ausgelernten Fachkräften und Auszubildenden muss ebenfalls stimmen.
Kleinere Firmen, die zum Ausbildungsbetrieb werden möchten benötigen lediglich eine Fachkraft um einen Lehrling zu betreuen. Bei mehreren Auszubildenden sieht das Verhältnis folgendermaßen aus:

  • bei zwei Azubis müssen mindestens drei Fachkräfte im Betrieb angestellt sein
  • bei drei Azubis müssen mindestens sechs Fachkräfte im Betrieb angestellt sein

Ähnlich verhält es sich auch beim Verhältnis zwischen Ausbildern und Auszubildenden. Hier gilt es nebenberufliche und hauptberufliche Ausbilder zu unterscheiden. Während der nebenberufliche Ausbilder zusätzlich zur Betreuung des Lehrlings auch regulären Arbeitstätigkeiten nachgeht sind hauptberufliche Ausbilder primär für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte zuständig. Somit dürfen letztgenannte auch mehr Azubis betreuen:

  • ein nebenberuflicher Ausbilder → bis zu drei Azubis
  • ein hauptberuflicher Ausbilder → bis zu 16 Azubis

Die, die es genau wissen wollen können sich das Berufsbildungsgesetz zu Gemüte führen.

Anforderungen an die Ausbilder

Ausbilden ohne Meisterbrief ist auch möglich

Da die betriebsseitigen Anforderungen geklärt sind geht es nun um die Auswahl des richtigen Ausbildungspersonals. Vorweg ist zu sagen, dass – entgegen dem allgemeinen Irrglauben – auch ohne Meisterbrief ausgebildet werden darf. Hierfür muss der potentielle Ausbilder allerdings über spezielle fachliche und persönliche Kompetenzen verfügen.
Fachliche geeignet ist jeder, der:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im relevanten Ausbildungsberuf hat oder
  • einen Hochschulabschluss in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung hat

Außerdem muss der Ausbilder eine angemessen lange Zeit im Beruf tätig gewesen sein. Dies wird in der Regel bei einem Treffen mit der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer besprochen.
Persönlich ungeeignet ist jemand der Kinder bzw. Jugendliche aus diversen Gründen nicht beschäftigen darf. Auch wer wiederholt oder schwer gegen Gesetze verstößt wird nicht als Ausbilder zugelassen.

Ausbildereignungsprüfung ist Pflicht

Wer über die nötigen fachlichen und persönlichen Vorgaben verfügt muss sich außerdem einer Ausbildereignungsprüfung – auch Ausbildung der Ausbilder (AdA) genannt – unterziehen. Der genaue Ablauf ist in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geregelt. Je nach zeitlichen Einschränkungen und Dringlichkeit kann zwischen verschiedenen Veranstaltungen gewählt werden:

  • Vollzeitkurs (ca. 3 Wochen)
  • Vormittagskurs (ca. 4 Wochen)
  • Abendveranstaltung (ca. 10 Wochen)
  • Samstagskurse (ca. 10 Wochen)
  • Tageskurs (ca. 8 Wochen)
  • Intensivkurs (ca. 3 Wochen)

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer Prüfung, bestehend aus einem mündlichen und schriftlichen Teil. Die Kosten für Kurs und Prüfung belaufen sich in der Regel auf 650 bis 800 Euro. Auf der Internetseite der IHK können passende Termine sowie genauere Informationen zu den einzelnen Kursmodellen eingesehen werden.

Abschließendes Treffen mit Vertreter der IHK

Wenn alle bisherigen Vorraussetzungen erfüllt sind kommt es zu einem abschließenden Treffen mit der Industrie- und Handelskammer. Diese schickt einen persönlich zugeteilten Mitarbeiter vorbei, der sich ein Bild von Betrieb und Ausbilder macht. Gibt dieser sein Einverständnis, ist man offiziell berechtigt Mitarbeiter auszubilden und kann sich nun auf die Suche nach geeigneten Auszubildenden machen.

Folgende Checkliste hilft Ihnen dabei während des oben beschriebenen Prozesses den Überblick zu behalten und nichts zu übersehen.

Checkliste „Ausbildungsbetrieb werden“

 

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