Sachbezüge und Geldvorteile – Das hat sich geändert

Am Arbeitsmarkt herrscht aktuell ein intensiver Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. Wer
Experten und Fachkräfte für sich gewinnen möchte, benötigt deshalb ein attraktives Gesamtpaket. Dazu gehören neben einem marktgerechten Gehalt und einer angenehmen und familienfreundlichen Arbeitsumgebung unter anderem auch Sachbezüge und geldwerte Vorteile.

Doch worum handelt es sich dabei genau und welche Änderungen gab es diesbezüglich in der jüngeren Vergangenheit? Die Antworten darauf gibt es in diesem Artikel.

Pixabay.com © Nattanan Kanchanaprat Public Domain.  Einige Unternehmer haben Kooperationsverträge mit örtlichen Kinobetreibern geschlossen und bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch kostenlose Kinobesuche an.

Worum handelt es sich bei Sachbezügen und Geldvorteilen?

Sachbezüge sind nicht monetäre Vorteile oder Leistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Diese Vergünstigungen haben einen materiellen Wert und können verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise Essenszuschüsse, Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen, Firmenwagen zur privaten Nutzung, eine betriebliche Altersvorsorge, Mitarbeiter-Rabatte sowie kostenlose oder vergünstigte Versicherungsleistungen.
Sachbezüge sind also kostenlose oder vergünstigte Sachleistungen und Dienstleistungen, die
Arbeitnehmer neben ihrem Gehalt erhalten. Sobald der Wert dieser Sachbezüge eine bestimmte
Freigrenze überschreitet, werden sie als Geldvorteil beziehungsweise geldwerter Vorteil betrachtet und müssen entsprechend versteuert werden. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im § 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Die Freigrenze für Sachbezüge wurde im Jahr 2022 angehoben

Der Jahreswechsel ist für Unternehmer in der Regel stets mit neuen Gesetzen und Änderungen verbunden. Seit dem Jahr 2022 liegt die Freigrenze für Sachbezüge bei 50 Euro pro Monat. Wer bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wertschätzung erzeugen und sie beispielsweise regelmäßig mit kleinen Geschenken zum Geburtstag oder zu außergewöhnlichen Leistungen belohnen möchte, sollte diese Grenze genau im Blickfeld behalten. Denn liegt die Summe darunter, so fallen keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben an. Wird die Freigrenze jedoch auch nur um einen Cent überschritten, so werden die Sachbezüge für diesen Monat abgabepflichtig und müssen entsprechend bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.

Die Freigrenzen lassen sich auch nicht in den Folgemonat übertragen. Erhält ein Mitarbeiter beispielsweise im Januar ein Geschenk im Wert von 30 Euro, so dürfen die restlichen 20 Euro bis zur Freigrenze nicht einfach in den Februar „mitgenommen“ werden. Die Freigrenze von 50 Euro gilt demnach für jeden Monat separat.

„Open-Loop-Karten“ werden von den Steuerbehörden nicht mehr
angenommen

Seit dem Jahr 2022 haben die Steuerbehörden auch ein Auge darauf, wofür Gutscheine und Geldkarten genau eingesetzt werden. Die sogenannten Open-Loop-Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt unbegrenzt eingesetzt werden konnten, sind seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr erlaubt. Für Gutscheine oder Geldkarten gilt: Lassen sich damit Produkte oder Dienstleistungen kaufen, so handelt es sich dabei im Sinne des Gesetzgebers um einen Sachbezug. Damit ein Gutschein oder eine Geldkarte nicht als Barlohn betrachtet wird, müssen zudem bestimmte Kriterien gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllt werden. Dazu zählt beispielsweise, dass die Gutscheine nur begrenzt einlösbar sein dürfen. Doch was genau ist mit begrenzt einlösbar gemeint? City-Cards oder Centergutscheine, die ihre Gültigkeit auf ein bestimmtes regionales Gebiet beschränken und nur bei Akzeptanzstellen im Inland eingelöst werden können, erfüllen die entsprechenden Kriterien.

Pixabay.com © Stevepb Public Domain. Kann ein Gutschein beispielsweise nur bei Geschäften in einem bestimmten Einkaufszentrum eingelöst werden, so gilt er als begrenzt einlösbar. Somit handelt es sich im Sinne des Gesetzgebers um einen Sachbezug.

„Begrenzt einlösbar“ bedeutet auch, dass die Gutscheine oder Geldkarten nur bei bestimmten Anbietern mit begrenztem Produktangebot verwendet werden können. Beispiele hierfür sind Tankkarten einer bestimmten Tankstellenkette, Fitnessgutscheine für ein bestimmtes Studio, Kinogutscheine für einen bestimmten Kinobetreiber oder wieder aufladbare Geschenkgutscheine eines spezifischen Händlers. Auch Gutscheinkarten für Waren- und Dienstleistungen, die nur bei bestimmten Akzeptanzstellen eingelöst werden können, sind inbegriffen. Dies trifft zu, wenn der Herausgeber der Karte einen Akzeptanzvertrag mit den entsprechenden Anbietern geschlossen hat. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Arbeitgeber einen Vertrag mit einer bestimmten Tankstelle vor Ort abschließt, sodass die Mitarbeiter ihre Tankkarten nur dort nutzen können. Die Kriterien gelten allerdings nur dann, wenn die Gutscheine auf spezifische steuerliche oder soziale Zwecke im Inland ausgerichtet sind. Dazu gehören Essensgutscheine oder Karten für medizinische Behandlungen wie Reha-Maßnahmen oder ärztliche Leistungen.

Durch Sachbezüge bleibt mehr Netto vom Brutto

Die Bereitstellung von Sachbezügen kann eine echte Win-win-Situation sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer darstellen, wenn diese richtig eingesetzt werde.

Quelle: www.source-werbeartikel.com

Die Bedeutung von Sachbezügen für den Arbeitnehmer hängt jedoch auch immer von seiner individuellen Situation und Bewertung ab. Doch in den meisten Fällen bieten Sachbezüge monetäre Vorteile, die nicht vernachlässigt werden sollten. Generell führt ein zusätzlicher Sachbezug in der Regel zu einem höheren Nettobetrag in der Tasche des Mitarbeiters als eine gleichwertige Gehaltserhöhung.

Das liegt daran, dass bei der Beachtung der Freigrenzen keine Steuern und Abgaben auf diese Leistungen anfallen. Somit können Arbeitnehmer von den zusätzlichen Benefits der Sachbezüge profitieren und einen größeren finanziellen Nutzen davontragen als bei einer reinen Gehaltserhöhung.

Ein zusätzlicher erfreulicher Aspekt ist, dass es für die Gewährung eines Sachbezuges nicht relevant ist, welche Vertragsart besteht. Das bedeutet, jeder Mitarbeiter, egal ob vollbeschäftigt oder im Minijob, kann steuerfreie Sachbezüge bis zur Freigrenze erhalten.

Dem Arbeitgeber bietet die Gewährung von Sachbezügen ebenfalls mehrere Vorteile. Zum einen
kann er sich dadurch als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Die Bereitstellung zusätzlicher Benefits signalisiert Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern und trägt dazu bei, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und an das Unternehmen zu binden.
Zum anderen sind Sachbezüge eine effektive Methode, um Leistung und Motivation der Mitarbeiter zu belohnen. Unternehmer können dabei mehr als 600 Euro je Mitarbeiter auszahlen, ohne die Steuerlast zu erhöhen und dafür zusätzliche Sozialabgaben abführen zu müssen.

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