Steuertipps für Kleinunternehmer – Ehegatten als Minijobber einstellen


In dieser Ausgabe zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder ab 16 Jahren als Minijobber in Ihrem eigenen Betrieb einstellen können. Dabei ergeben sich einige Vorteile, allerdings müssen auch bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden. Wir erklären Ihnen hier alles Wichtige dazu.
Steuerliche Vorteile
Sämtliche Lohnzahlungen an einen geringfügig Beschäftigten (GFB) sind sogenannte gewinnmindernde Betriebsausgaben. Dies ist einfach erklärt: Durch das zusätzlich anfallende Gehalt wird der Gewinn des Unternehmens gemindert, was eine geringere Steuerbelastung zur Folge hat. Der Betrieb zahlt im Endeffekt also weniger Steuern. Außerdem müssen Sie als Arbeitgeber das Minijob-Gehalt in der Einkommenssteuererklärung nicht versteuern.
Zur Veranschaulichung: Wenn ein Ehepartner monatlich 538 € erhält, betragen die jährlichen Lohnkosten für den Arbeitgeber 6.456 €. Bei einem Gesamtsteuersatz von 35 % ergibt sich eine Steuerersparnis von 2.259,60€.
Doch bevor Sie sich über diese Steuereinsparung freuen, beachten Sie bitte die rechtlichen Vorgaben. Um die Steuervergünstigungen zu nutzen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:
- Schriftlicher Arbeitsvertrag: Der Ehepartner oder die minderjährige Person (ab 16 Jahren) muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag unterzeichnen, um offiziell im Betrieb angestellt zu sein.
- Echte Arbeitsleistung: Das Arbeitsverhältnis muss tatsächlich bestehen und der Minijobber muss echte Arbeitsleistungen erbringen. Ein fiktives Arbeitsverhältnis, bei dem der Ehepartner nur zum Schein eingestellt ist, gilt als Steuerhinterziehung.
- Pflichten des Arbeitgebers:
- Einhaltung der Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber muss die im Arbeitsvertrag festgelegten Konditionen wie die fristgerechte Gehaltszahlung und die Gewährung von Urlaubstagen einhalten.
- Dokumentation der Arbeitszeiten: Die geleisteten Arbeitsstunden müssen genau dokumentiert werden. Dies umfasst die Erfassung von Arbeitsbeginn, -ende und Arbeitsdauer spätestens am 7. Tag nach der Arbeitsleistung. Diese Aufzeichnungen müssen 2 Jahre lang aufbewahrt werden.
- Zusätzliche Anforderungen: Bei der Beschäftigung eines Ehepartners verlangt das Finanzamt zusätzlich eine kurze Beschreibung der täglichen Arbeitsaufgaben.
Wir empfehlen, alle Dokumente und Aufzeichnungen zusammen mit den Lohnunterlagen zu archivieren. So haben Sie alle erforderlichen Unterlagen griffbereit, falls das Finanzamt eine Prüfung ansteht.
Rechtlicher Hinweis
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Häufig gestellte Fragen
Müssen auch Homeoffice und Außendienst erfasst werden?
Ja. Seit 2025 müssen Arbeitszeiten im Büro, Homeoffice und Außendienst dokumentiert werden. Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, solange die Arbeitszeiten elektronisch oder analog lückenlos erfasst werden.
Was ist die Zeiterfassungspflicht in Deutschland 2025?
Die Zeiterfassungspflicht verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch zu dokumentieren. Dies gilt für alle Mitarbeitenden, um gesetzliche Vorgaben des EuGH-Urteils (2019), des BAG-Urteils (2022) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuhalten.
Welche Risiken drohen bei fehlender Zeiterfassung?
- Klagen von Mitarbeitenden bei Streit über Überstunden.
- Bußgelder bis 30.000 € bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten.
- Hohe Kosten durch nachträgliche, komplizierte Implementierung digitaler Systeme.
Welche Vorteile bietet digitale Zeiterfassung?
Welche Zeiterfassungslösungen sind rechtskonform in Deutschland?
Digitale Zeiterfassungssysteme für KMU in Deutschland sind rechtskonform, wenn sie:
- Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen,
- Daten verschlüsselt übertragen und speichern,
- Lückenlose Dokumentation für mindestens zwei Jahre ermöglichen.
Beispiel: Crewmeister erfüllt diese Anforderungen und berücksichtigt EuGH- und BAG-Urteile.
Welche gesetzlichen Vorgaben zur Zeiterfassung gibt es aktuell in Deutschland?
In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Die wichtigsten Regelungen sind:
- EuGH-Urteil 2019: Einführung zuverlässiger Zeiterfassungssysteme.
- BAG-Urteil 2022: Pflicht zur täglichen und vollständigen Arbeitszeiterfassung.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Vorschriften zu Überstunden, Pausen und Höchstarbeitszeiten.
- Mindestlohngesetz: Dokumentationspflichten in bestimmten Branchen (z. B. Bau, Pflege, Gastronomie).
Wer ist von der Zeiterfassungspflicht in Deutschland betroffen?
Grundsätzlich alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Es gibt jedoch geplante Übergangsfristen und Ausnahmen für kleinere Betriebe (bis 50 Mitarbeitende) und bestimmte Berufsgruppen, bei denen die Arbeitszeit schwer messbar ist.
Wie sollten sich Unternehmen in Deutschland jetzt vorbereiten?