Mindestlohn Gebäudereinigung 2022 – das ändert sich


2022 ist das Jahr des Mindestlohns. Neben der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro (Ab Juli 10,45 Euro) gibt es auch in der Gebäudereinigung einen neuen Mindestlohn. Wie hoch ist der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Jahr 2022? Hat sich sonst noch etwas geändert? Wir klären es auf.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung für die Jahre 2021, 2022 und 2023?
Am 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn um ganze 44 Cent pro Stunde auf 11,55 Euro erhöht. Zusätzlich gibt es auch jetzt schon Beschlüsse, wie sich der Mindestlohn für 2023 erhöht. Für das Jahr 2023 soll er auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden. Wie es 2024 weitergeht, ist bis dato noch nicht bekannt.
Gebäudereiniger wurden 2020 erstmalig bundesweit gleich bezahlt
Schon seit 2019 nähern sich die Mindestlöhne von Ost und West an. Dies hat sich bis ins Jahr 2020 so weit entwickeln, dass die Mindestlöhne in der Gebäudereinigungsbranche deutschlandweit auf dem gleichen Level sind. Genau wie beim Handwerk war die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) beteiligt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.
Die Änderungen lassen sich auch in diesem Fall übersichtlicher in Form einer Tabelle erklären.

Arbeitszeiten einfach und digital erfassen
Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommision des bereits erwähnten Berufsinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks hat sich dazu bereits positiv geäußert: “Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.“
Im Jahr 2020 ist die Gebäudereinigungsbranche übrigens das aktuell größte Handwerk in Deutschland. Von den Änderungen im Tarifvertrag sind rund 652.379 Arbeitnehmer betroffen, wobei diese Zahl aus dem Jahre 2015 stammt. Es könnten also noch durchaus mehr Menschen vom Mindestlohn in der Gebäudereinigung im Jahr 2020 betroffen sein.
2019 wurde der Mindestlohn noch von den Lohngruppen geregelt
Zu Beginn des Jahres 2019 hatte man den tariflichen Mindestlohn bereits erhöht. Dieser Lohn ergibt sich in der Gebäudereinigungsbranche anhand von zwei Kriterien. Zum einen kam es darauf an, in welcher Lohngruppe man ist und zum anderen, ob man seiner Arbeit in den alten oder neuen Bundesländern nachgeht.
Von den bereits erwähnten Lohngruppen gibt es acht Stück. Bei der Erhöhung wurden lediglich die Gruppen 1 und 6 festgelegt, was bei genauerem Hinsehen auch Sinn macht. Dementsprechend gilt der Mindestlohn der Lohngruppe 1 auch für die Lohngruppen zwei, drei und vier. Lohngruppe 5 wird in der sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung nicht mehr erwähnt, da sie entfallen ist.
Die Lohngruppe 6 regelt dementsprechend die Bezahlung für alle übrig gebliebenen Lohngruppen, bis hin zur neunten und gleichzeitig höchsten Lohngruppe.
Die Änderungen von mehreren Faktoren abhängen, lassen sie sich somit einfacher in einer Tabelle darstellen.
Vorsicht bei der Dokumentation
Nach wie vor ist die Gebäudereinigungsbranche von viele Zollkontrollen betroffen. Dort muss man die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter parat haben, da ansonsten empfindliche Strafen drohen. Diese können bis zu 500.000 Euro betragen, je nachdem wie stark man gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat. Man kann man auch gegen das Gesetz verstoßen, ohne aktiv etwas falsch gemacht zu haben. Ein Mitarbeiter, der regelmäßig keine Pausen im vorgeschriebenen Rahmen macht ist beispielsweise so ein Fall. Schützen kann man sich mit einer Arbeitszeiterfassung. Sie legt die geleisteten Arbeitsstunden saubere und strukturiert in einem Excel-Format an. So ist man auf der sicheren Seite und braucht keine Angst vor einem unangekündigten Zollbesuch zu haben.
Rechtlicher Hinweis
Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechts- und Steuerbeiträge – recherchieren wir mit größter Sorgfalt. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt bzw. Ihren Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Müssen auch Homeoffice und Außendienst erfasst werden?
Ja. Seit 2025 müssen Arbeitszeiten im Büro, Homeoffice und Außendienst dokumentiert werden. Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, solange die Arbeitszeiten elektronisch oder analog lückenlos erfasst werden.
Was ist die Zeiterfassungspflicht in Deutschland 2025?
Die Zeiterfassungspflicht verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch zu dokumentieren. Dies gilt für alle Mitarbeitenden, um gesetzliche Vorgaben des EuGH-Urteils (2019), des BAG-Urteils (2022) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einzuhalten.
Welche Risiken drohen bei fehlender Zeiterfassung?
- Klagen von Mitarbeitenden bei Streit über Überstunden.
- Bußgelder bis 30.000 € bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten.
- Hohe Kosten durch nachträgliche, komplizierte Implementierung digitaler Systeme.
Welche Vorteile bietet digitale Zeiterfassung?
Welche Zeiterfassungslösungen sind rechtskonform in Deutschland?
Digitale Zeiterfassungssysteme für KMU in Deutschland sind rechtskonform, wenn sie:
- Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen,
- Daten verschlüsselt übertragen und speichern,
- Lückenlose Dokumentation für mindestens zwei Jahre ermöglichen.
Beispiel: Crewmeister erfüllt diese Anforderungen und berücksichtigt EuGH- und BAG-Urteile.
Welche gesetzlichen Vorgaben zur Zeiterfassung gibt es aktuell in Deutschland?
In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Die wichtigsten Regelungen sind:
- EuGH-Urteil 2019: Einführung zuverlässiger Zeiterfassungssysteme.
- BAG-Urteil 2022: Pflicht zur täglichen und vollständigen Arbeitszeiterfassung.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Vorschriften zu Überstunden, Pausen und Höchstarbeitszeiten.
- Mindestlohngesetz: Dokumentationspflichten in bestimmten Branchen (z. B. Bau, Pflege, Gastronomie).
Wer ist von der Zeiterfassungspflicht in Deutschland betroffen?
Grundsätzlich alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Es gibt jedoch geplante Übergangsfristen und Ausnahmen für kleinere Betriebe (bis 50 Mitarbeitende) und bestimmte Berufsgruppen, bei denen die Arbeitszeit schwer messbar ist.
Wie sollten sich Unternehmen in Deutschland jetzt vorbereiten?