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Schnelle & einfache Einführung
100% Gesetzeskonform
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Jetzt 14 Tage kostenlos testen - endet automatischKeine automatische Verlängerung, keine Zahlungsdaten erforderlich. +49 89 215 368 470 - Wir helfen Ihnen gerne.
Sämtliche Arbeitszeiten werden in Ist-Zeit und minutengenau erfasst, automatisch synchronisiert und gesetzeskonform archiviert.
Crewmeister ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer transparent einsehbar. Arbeitszeiten sind so fälschungssicher wie in der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gefordert.
Alle Pausenzeiten werden mit Dauer und Pausenlage dokumentiert. Sobald ein Mitarbeiter mehr als die tägliche Arbeitszeit arbeitet, werden automatisch Überstunden erfasst.
Ihre Mitarbeiter arbeiten oft in Gebieten mit schlechter Internetverbindung oder in Kellerräumen? Mit Crewmeister kein Problem. Selbst ohne dauerhaften Internetempfang werden sämtliche Arbeitszeiten konform nach den EuGH-Vorgaben zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erfasst. Sobald der Mitarbeiter dann wieder Empfang hat, werden die Arbeitszeiten auf seinem Smartphone mit dem System synchronisiert und archiviert. So bleibt garantiert, dass zu jeder Zeit die Pflicht zur Zeiterfassung und alle Vorgaben eingehalten werden.
Bei Crewmeister haben Sie die Wahl: Sie können unsere Anwendung Mobil oder stationär verwenden. Dabei können Sie entweder unsere mobilen Apps oder unseren sogenannten Terminal-Modus verwenden.
Viele Kunden schätzen unseren Kundensupport als unserer größte Stärke ein. Wir helfen sowohl bei der Einführung, als auch bei weiterführenden Fragen und sind sowohl per Telefon und E-Mail, als auch per Live-Chat verfügbar.
Crewmeister besteht aus drei Elementen. Zeiterfassung, Schichtplaner und einem Urlaubsplaner. Kompakt und leicht zu verstehen.
Keine automatische Verlängerung, keine Zahlungsdaten erforderlich. +49 89 215 368 470 - Wir helfen Ihnen gerne.
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Maria Entsfellner
Hendrik Schlootz
In der Urteilsbegründung beruft sich das Gericht sowohl auf die europäische Charta der Grundrechte der EU als auch die Arbeitszeitrichtlinie des EU Parlaments aus dem Jahr 2003.
Demnach ist ein Grundrecht aller europäischen Arbeitnehmer der Anspruch auf die Einhaltung der wöchentlichen Maximalarbeitszeiten sowie der täglichen Ruhezeiten.
Nach Meinung der Richter können diese Grundrechte ohne eine systematische Erfassung aller Arbeitszeitstunden nicht garantiert werden. Denn um dies sicherzustellen muss nicht nur die genaue Anzahl der täglichen Arbeitsstunden nachgewiesen werden, sondern auch deren zeitliche Verteilung am Tag. In anderen Worten: Die genauen Uhrzeiten, zu denen ein Arbeitstag jeweils beginnt und aufhört.
Die Richter haben im Urteil sehr genau festgelegt, wie die Arbeitszeiten in Zukunft erfasst werden müssen:
Zusätzlich müssen die Arbeitgeber laut den EuGH-Richtern ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Verfügung stellen, mit dem jeder Arbeitnehmer uneingeschränkt seine tägliche Arbeitszeit erfassen kann.
Bereits vor dem bald eintretenden EuGH Gesetz gelten in Deutschland mehrere Gesetze, durch die man die tägliche Arbeitszeit erfassen muss.
Ein wichtiges Detail bei der ganzen Debatte um die Arbeitszeiterfassung vergessen die meisten: Im Prinzip muss man als Arbeitgeber bereits die Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfassen und dokumentieren. Damit sind aber nicht die normalen Arbeitszeiten gemeint, sondern jene Zeiten, die über die normale Arbeitszeit hinaus gehen. Umgangssprachlich ist hierbei die Rede von sogenannten Überstunden. Die Pflicht hierfür kann man im Paragraphen 16 des Gesetzes für Arbeitszeit nachlesen.
Ist man beispielsweise in einem normalen Anstellungsverhältnis, bei dem man 40 Stunden in der Woche arbeitet, so muss man jede Minute, die man über die Wochenstundenzahl von 40 Stunden hinaus arbeitet erfassen. Dafür verantwortlich ist der Arbeitgeber. Arbeitet ein Angestellter mehr als die vorgegebene Zeit und erfasst seine Überstunden nicht, so drohen drastische Strafen für das Unternehmen.
Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit dem Mindestlohn beschäftigen dürften nicht sonderlich überrascht von diesen Neuigkeiten sein. Sie müssen bereits seit dem 1. Januar 2015 alle Arbeitszeiten der Mitarbeiter erfassen und dokumentieren. Ab Oktober diesen Jahres erhalten die betroffenen Mitarbeiter übrigens einen Stundenlohn von 12 Euro.
Hierbei muss man darauf achten, die Arbeitszeiten genauso wie die täglich genommenen Pausen minutengenau zu erfassen. Auch wenn die Arbeitnehmer in den meisten Fällen ihre Stunden selbst dokumentieren, ist es dennoch die Verantwortung des Arbeitgebers, dies auch sicherzustellen. Werden Zeiten nicht ordnungsgemäß erfasst, so drohen teils hohe Geldstrafen, bis hin zu Freiheitsstrafen für den Arbeitgeber.
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