Mindestlohn Landwirtschaft 2018 – Lohnentwicklungen der Grünen Branche

Landwirtschaft optimieren

Der Mindestlohn in der Landwirtschaft hat sich wieder einmal verändert.
Die aus dem Jahr 2015 geltenden Vereinbarungen haben den Mindestlohn in der Landwirtschaft seitdem schon mehrmals erhöht.

Die Entwicklung des Mindestlohns in der Landwirtschaft bis 2017

Seit 2015, der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, hat sich der Mindestlohn in der Landwirtschaft drei Mal erhöht:

Mindestentgelt- Tarifvertrag Stundenlohn
West Ost
Ab dem 01.01.2015 7,40 € 7,20 €
Ab dem 01.01.2016 8,00 € 7,90 €
Ab dem 01.01.2017 8,60 €
Ab dem 01.11.2017 9,10 €

Neuer Mindestlohn in der Landwirtschaft 2018 – Anstieg gefolgt vom Abstieg

Ab dem 01.01.2018 wird der aus der letzten Erhöhung hervorgehende Stundenlohn von 9,10 € von dem branchenübergreifenden bundesweiten Mindestlohn 2018 abgelöst. Dieser beträgt aktuell 8,84 € und wird von einer Mindestlohn-Kommission für das folgende Jahr neu festgelegt. Der nächste Anstieg erfolgt voraussichtlich 01.01.2019.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Mindestlohn in der Landwirtschaft tatsächlich ab dem 01.01.2018 sinkt.

Vorsicht jedoch bei dem Thema Dokumentationspflicht im Mindestlohn!

Unverändert bleibt die Pflicht eine lückenlose und ordnungsgemäß erfasste Arbeitszeit der Mitarbeiter sicherzustellen. Der Zoll sanktioniert weiterhin Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einem Bußgeld in der Höhe von bis zu 30.000 €.

Auf was der Zoll bei der Dokumentation der Arbeitszeiten achtet und für wen diese relevant ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Mit der Zeiterfassung von Crewmeister werden die Arbeitszeiten zuverlässig und fast automatisch Mindestlohnkonform erfasst- ganz ohne böse Überraschungen wenn der Zoll unverhofft an die Türe klopft.


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