Mindestlohn – So häufig wurde 2015 kontrolliert

Mindestlohnkontrolle Baubranche

Montag Morgen – Bewaffnete Zöllner fahren auf das Betriebsgelände, marschieren ins Gebäude und kontrollieren alle Mitarbeiter und Unterlagen. Der Betrieb steht still.
So oder so ähnlich ist wohl der Alptraum vieler Unternehmer, wenn er an Mindestlohnkontrollen denkt.

Wir möchten in diesem Artikel kurz beleuchten, wie viele und welche Unternehmen 2015 kontrolliert wurden, wie viele Bußgelder verhängt wurden und wie Sie sich auf eine Kontrolle in Ihrem Unternehmen vorbereiten können.

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch mein Unternehmen vom Zoll kontrolliert wird?

Laut der Bundesregierung wurden 2015 insgesamt 43.637 Kontrollen durchgeführt. Fast ein Drittel fiel dabei auf die Baubranche. Doch auch Gastronomie, Gebäudereinigung und Transport wurden verstärkt kontrolliert. Unternehmen in diesen Branchen müssen demnach besonders mit Kontrollen rechnen.
Eine Umfrage der IHK Erfurt ergab, dass jedes zwanzigste Unternehmen 2015 auf Einhaltung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsgesetz kontrolliert wurde.

 

Wie hoch sind die Bußgelder bei Vergehen gegen das Mindestlohngesetz?

Grundsätzlich können je nach Schwere des Vergehens Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Für leichtere Vergehen z.B. im Bereich der Dokumentation von Arbeitszeiten können Bußgelder in Höhe von maximal 30.000€ anfallen. Insgesamt hat der Zoll 2015 Bußgelder in Höhe von 43 Mio. Euro verhängt. Auch hier führt die Baubranche mit 10 Mio. Euro die Liste an. Vor allem fallen jedoch Gebäudereinigung und Sicherheitsdienste mit Bußgeldern in Höhe von 2,2 Mio. bzw. 1,2 Mio. Euro auf.

Wie kann ich mich auf eine Kontrolle vorbereiten?

  1. Haben Sie alle Unterlagen stets strukturiert zur Hand. Es sollte möglich sein, die Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiter innerhalb weniger Minuten präsentieren zu können. Wer zu unübersichtlicher Zettelwirtschaft neigt, kann mit online-basierten Zeiterfassungen wie von Crewmeister viel Verwaltungsaufwand sparen und hat automatisch alle nötigen Informationen griffbereit für den Zoll.
  2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dieser Grundsatz gilt auch beim Mindestlohn. Machen Sie sich aus diesem Grund schlau, welche Vorschriften in Ihrem individuellen Fall angewandt werden müssen. Die meisten IHKs bieten entsprechende Kurse und Informationsveranstaltungen. Auch im Crewmeister Magazin veröffentlichen wir regelmäßig Informationen und geben Tips.

Werden die Kontrollen in Zukunft eher zu- oder abnehmen?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK), die Behörde des Zolls, die für die Durchführung der Kontrollen zuständig ist, wird seit 2014 systematisch personell aufgestockt. Insofern ist in Zukunft mit einem konstanten Anstieg der Kontrollen zu rechnen.

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