Mindestlohn in der Gastronomie: Rückwirkende Erhöhung auf 9 Euro

Mindestlohn Gastronomie

Edit für unseren News-Artikel „Mindestlohn Gastronomie„: Da sich der Mindestlohn im Jahr 2019 bundesweit auf 9,19 Euro pro Stunde erhöht, ist davon auch der Mindestlohn in der Gastronomie betroffen. Für das Jahr 2020 hat die Regierung bereits zusätzlich beschlossen, den Mindestlohn noch einmal zu erhöhen. Angestellte in der Gastronomie sowie allen weiteren Branchen bekommen dann 9,35 Euro in der Stunde. Anbei ist dies noch einmal übersichtlich aufgelistet:

BeschäftigungsverhältnisStundenlohnErklärung
Mindestlohn Saisonkräfte8,84 Euro pro StundeSaisonkräfte erhalten den ganz normalen Mindestlohn. Der Arbeitgeber dürfte hierbei jedoch Beträge für Kost und Logis herausrechnen. Somit könnten Arbeitnehmer hier unter den Mindestlohn fallen.
Mindestlohn für Arbeitnehmer unter 18 JahrenWird vom Arbeitgeber festgelegtViele der unter 18 jährigen Arbeitnehmer fallen aufgrund ihrer Ausbildungsanstellung unter das Ausbildungsgesetz. Dort ist ihr Gehalt tarifvertraglich geregelt.
Mindestlohn für AuszubildendeBekommen ein tarifvertraglich festgelegtes FixgehaltHierunter fallen Auszubildende jeglichen alters, zum Beispiel auch ein 30 Jahre alter Auszubildender.
Mindestlohn für LangzeitarbeitsloseWird vom Arbeitgeber festgelegtEin Langzeitarbeitsloser (Ein Jahr und länger beschäftigungslos) kann für die ersten 6 Monate ein Gehalt unter dem des Mindestlohns bekommen. Danach gilt auf für ihn der gesetzliche Mindestlohn

 

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Neuigkeiten für alle Beschäftigten der Gastronomie-Branche in Nordrhein-Westfalen. Die Gewerkschaft „Nahrung-Genuss-Gaststätten“ (NGG) hat  einen höheren Mindestlohn in der Gastronomie durchgesetzt. Arbeitnehmer sämtlicher gastronomischer Betriebe in Nordrhein-Westfalen erhalten rückwirkend ab 1. August 2016 9 Euro pro Stunde. Damit liegt der branchenspezifische Mindestlohn in Nordrhein-Westfalen 50 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Im August 2017 steigt der Mindestlohn in der Gastronomie noch einmal

Der neue Mindestlohn ist in Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich, das heißt von der Erhöhung sind landesweit alle Beschäftigten der Branche betroffen, egal ob diese bei einer Imbissbude oder einem Sterne-Hotel beschäftigt sind. „Arbeitgeber, die weniger zahlen, machen sich strafbar“, so der Geschäftsführer der NGG Köln, Mohamed Boudih.

Die Steigerung ist aber nur ein erster Schritt. Ab dem 1. August 2017 steigen alle Einkommen noch einmal um 2,8 Prozent. Der aktuelle Tarifvertrag läuft nun bis zum 31. Juli 2018.

Ab dem 1. August 2017 steigen alle Einkommen um noch einmal 2,8 Prozent. Schließlich wurde die tägliche tarifliche Höchstarbeitszeit von 9 auf 10 Stunden heraufgesetzt.

An der Dokumentationspflicht des Mindestlohns für Gastronomen hat sich jedoch nichts geändert. Unternehmen müssen immer noch sehr genau und zeitnah die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren um im Falle einer Kontrolle nachweisen können, mindestens den Mindestlohn zu bezahlen. Andernfalls können empfindliche Strafen drohen.

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Weitere Infos zur Erhöhung des Mindestlohns können Sie direkt bei der NGG nachlesen.

4 Kommentare

  1. Ich finde es nicht fair, das ich bei einem Minijob Mindestlohn von 9,00 Euro und bald mehr zahle, obwohl die Mitarbeiter es Netto und nicht wie Teilzeit/Vollzeitkräfte Brutto bekommen, denn diese zahlen ja auch ihre Sozialabgaben und haben schließlich weniger pro h wie Minijober. Hierzu bekommen meine noch ihr Trinkgeld, liegen dann weit über 10,0 Euro Netto meistens kommen sie nur bis zu 5 h da ich ein kleines Café habe und verdienen mehr als ich mir monatlich auszahlen kann, oft gehe ich fast leer aus. Ich zahle darauf ordentlich Knappschaft , BGN und……. Wie kann man so was fair finden???
    Ich finde, es sollte jedem Gastronomen freigestellt werden, wie viel er zahlt. Schließlich entscheidet dann der Mitarbeiter, ob ihm der Stundenlohn und das Trinkgeld reicht oder eben nicht. Es schließen immer mehr kleine Betriebe, vor allem viele kleine Cafés, da sie die Arbeit entweder an Stoßtagen nicht alleine schaffen oder zu hohe Personalkosten haben und kein Geld zu eigenen Leben bleibt.
    Ich bin dafür, das 20-40h/ Kräfte Mindestlohn erhalten um mit ihren Sozialabgaben noch davon leben können. Minijober verdienen nur ihr Taschengeld (Schüler, Hausfrauen..) und haben keine Sozialabgaben, somit mehr in der Tasche für oft leichtere Arbeit, denn bei so wenig Stunden , die Sie im Monat tätigen können, sind sie nicht so belastest, wie Vollzeitkräfte . Der Chef geht oft leer aus. Darüber sollte auch mal nachgedacht werden. LG

    1. Wenn Ihnen nichts übrig bleibt, machen sie die Arbeit doch alleine. Bekanntlich ist jeder Unternehmer am Jammern. Ausbeuten ist das liebste Gebar einiger Unternehmer

      1. Das stimmt so nicht! Wir reden hier auch von wirklich kleinen Unternehmen, die ja bereits fast alles alleine stemmen (müssen). Einkauf, Putzen, Frühstück zubereiten, Veranstaltungen planen, kochen, Bestellungen tätigen……. Das ist für mich ein 14Stunden-Job. Keine Beschwerde!!! Macht auch Spaß, aber die Kosten für eine Aushilfe sind wirklich insgesamt sehr hoch, vielleicht können Sie das auch nicht wissen, aber dann sollten Sie nicht von Ausbeuten reden. Wir reden hier von KLEINEN Unternehmern, nicht von Großunternehmern, die sich das sicherlich eher leisten können. Die Kleinen, das sollten sich viele einmal durch den Kopf gehen lassen, sind oft eine Bereicherung für eine Stadt. Sollte man nicht die Chance bekommen, auf die Beine zu kommen und auch auf den Beinen bleiben zu können, ohne sich selber kaputt arbeiten zu müssen?

    2. Genau so geht es mir auch ….. Für die Tätigkeit in meinem kleinen Café (Kellnern, Spülmaschine aus- und einräumen, Tische abräumen und abwischen. Evtl. Kühlschrank mit Getränken auffüllen). Wie gesagt, kleines Café mit nicht mal 20 Plätzen. Das war es schon … Ich finde das ebenfalls einfach nur ungerecht uns „kleinen“ Chefs gegenüber. Wir zahlen so richtig drauf. Fest einstellen kann ich niemanden, zu teuer. An anderen Tagen, wie oben erwähnt, fehlt eine Kraft dann und man muss alleine alles stemmen. Man muss unterscheiden zwischen den kleinen z.B. Cafébetreibern und Hotels oder Groß-Gastronomien, die z.B. Köche beschäftigen müssen. Fair ist das nicht. Ihr macht uns mit all den Kosten kaputt. Existenzängste haben WIR, aber ich glaube meine Aushilfen, die nur nebenbei bisschen zusätzlich Geld verdienen, haben das nicht!

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