Mindestlohn bereitet keine Probleme aber Dokumentation der Arbeitszeiten

Mindestlohn dokumentation der arbeitszeiten

Im Januar des letzten Jahres trat das Mindestlohngesetz in Kraft. Seitdem ist es erforderlich, dass in jedem Unternehmen die Arbeitszeiten und Pausen der Mitarbeiter genau festgehalten werden.

Eine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten gab es schon vor dem Gesetz, doch diese ist wesentlich intensiviert worden.

Am 07.06.15 erschien im Handelsblatt ein Artikel von Martin Tofern, in dem die Probleme des neuen Gesetztes aus Sicht von Unternehmen beleuchtet wurden.

Die meisten Unternehmer sind sich in einem Punkt einig: Nicht der Mindestlohn, sondern die Dokumentation der Arbeitszeiterfassung ist das eigentliche Problem.

Michael Müller, Präsident des deutschen Taxi- und Mietwagenverbunds spricht da vom „bürokratischen Moloch der Dokumentation“.

Es zeigt sich, dass Unternehmen häufig mit der höheren Entlohnung leben können, aber nicht mit dem Verwaltungsaufwand.

Auch wenn manche Unternehmen versucht sind, mit den Arbeitszeitangaben zu tricksen, ist dies angesichts der angedrohten Kontrollen keine Lösung.

Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten das Zeiterfassungsproblem zu lösen. Zum Beispiel mit dem webbasierten Zeiterfassungssystem, das Crewmeister anbietet, stellt die Dokumentation auch für kleinere Unternehmen kein Problem mehr dar. Der Verwaltungsaufwand ist, laut Crewmeister, verschwindend gering. Die Mitarbeiter des Teams müssen sich lediglich zu Beginn der Arbeitszeit auf einem Smartphone, Tablet oder Computer einloggen und zum Ende der Arbeitszeit wieder ausloggen. Die Zeiten werden elektronisch erfasst und als Geschäftsführer haben Sie jederzeit den Überblick. Mit einem Masterzugang haben Sie Einblick in die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter und die damit entstehenden Personalkosten. Auch die Auswertung wird von der Software übernommen. Crewmeister wirbt damit, dass Sie sich den Papierkram mit den Stundenzetteln ersparen können. Sie sind spezialisiert auf kleinere Unternehmen, daher ist es auch für Ihr Unternehmen erschwinglich und garantiert effizient. Damit sollte das Mindestlohngesetz für Sie auch in der Dokumentation der Arbeitszeiterfassung kein Problem mehr darstellen.

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